01. Teilnehmerschaft
Die Einzelteilnehmerschaft in der Theatergemeinde e. V. München (im Folgenden: TheaGe) wird durch Annahme der schriftlichen Anmeldung begründet. Sie gilt für die Spielzeit vom 1. September eines Kalenderjahres bis zum 31. August des folgenden Jahres (Spieljahr), soweit nicht individuell ein anderer Vertragsbeginn vereinbart wurde.
Wird die Teilnehmerschaft nicht rechtzeitig nach Punkt 14 gekündigt, verlängert sie sich automatisch um jeweils ein Spieljahr.
Jede angemeldete Person hat Anspruch auf eine Karte pro Einladung zum Veranstaltungsbesuch (= Kulturaufruf, siehe Punkt 04). Zur Kartenverfügbarkeit siehe Punkt 05, letzter Satz, zu Zusatzkarten siehe Punkt 13.
02. Angebote der TheaGe
Die TheaGe vermittelt dem Teilnehmer Zugang zu kulturellen Veranstaltungen auf den Gebieten von Theater, Musik, Film, Literatur und bildender Kunst; hier ist sie Vermittler.
Sie haftet dabei weder für den Ablauf noch für den Inhalt der Veranstaltungen. Neben Veranstaltungen Dritter bietet die TheaGe auch Eigenveranstaltungen an; hier ist sie Veranstalter. Sie übersendet dem Teilnehmer ihre Monatsprogramme und sonstige Mitteilungen per Post oder per E-Mail und hält im Internet Informationen unter www.TheaGe-Muenchen.de bereit.
Die in den Monatsprogrammen und in den Mitteilungen angekündigten Veranstaltungen sind Spielplan-Vorschauen, für deren Richtigkeit keine Haftung übernommen wird, ebenso wenig für die Verfügbarkeit von Karten.
Wollen mehrere Teilnehmer zu Aufführungen gemeinsam anreisen, obliegt ihnen die Organisation und die Durchführung der gemeinsamen Anreise selbst. Die TheaGe wird durch die Kartenvermittlung nicht zum Veranstalter der Anreise.
03. Jahresbeitrag
Für jeden Teilnehmer wird ein Jahresbeitrag erhoben, der zum 1. September (Beginn des Spieljahres) fällig ist. Bei Vertragsbeginn bis Ende Februar wird ein voller Jahresbeitrag, bei späterem Vertragsbeginn ein halber Jahresbeitrag erhoben. Die Verpflichtung zur Zahlung des Jahresbeitrages besteht unabhängig von der Abnahme von Karten.
04. Arten des Kulturaufrufs
Der Teilnehmer kann bei der Anmeldung entweder einen wöchentlichen oder einen monatlichen Kulturaufruf wählen (siehe Punkt 05). Möglich ist beim monatlichen Kulturaufruf auch die Wahl „automatische Kartenzusendung" (siehe Punkt 09). Der Teilnehmer kann jederzeit schriftlich, auch per E-Mail oder Fax, die Art des Aufrufs mit Wirkung zum übernächsten Monatsersten ändern.
05. Wöchentlicher oder monatlicher Kulturaufruf
Die TheaGe bietet dem Teilnehmer entsprechend der von ihm gewählten Art des Kulturaufrufs (siehe Punkt 04) einmal pro Monat oder einmal pro Woche den Besuch einer Veranstaltung an. Sie schlägt dazu bei monatlichem Rhythmus eine, bei wöchentlichem Rhythmus drei Veranstaltungen aus verschiedenen Kulturbereichen zur Auswahl vor. Der Kulturaufruf erfolgt jeweils etwa zwei bis drei Wochen vor dem Veranstaltungstermin. Der Kartenpreis hierfür ist gegenüber dem vom Veranstalter geforderten Normalpreis ermäßigt. Anspruch auf weitere Karten oder auf Karten für bestimmte Veranstaltungen besteht nicht. Sagt dem Teilnehmer die angebotene Veranstaltung nicht zu oder sind Karten im Rahmen des Kulturaufrufes für den Teilnehmer nicht mehr vorhanden, kann er auf die Veranstaltung verzichten oder auf eine andere Veranstaltung ausweichen.
06. Abnahme der Karten
Der Teilnehmer sollte bei monatlichem Kulturaufruf jährlich wenigstens vier der ihm von der TheaGe angebotenen Karten abnehmen. Nimmt der Teilnehmer Karten der TheaGe außerhalb des Kulturaufrufes ab, zählen diese hierbei mit. Die Weiterveräußerung der bestellten Karten an Dritte mit einem Preisaufschlag auf den von der TheaGe erhobenen Kartenpreis ist ausnahmslos unzulässig, es sei denn, dass nur der Ersatz von Aufwendungen verlangt wird, z. B. Porto- und Versandkosten.
07. Bestellung der Karten
Der Teilnehmer bestellt die Karten online/per E-Mail, telefonisch, persönlich oder schriftlich (auch per Fax) bei der TheaGe. Diese Bestellung ist verbindlich. Wünsche bezüglich einer bestimmten Preisklasse und bestimmter Plätze werden je nach Verfügbarkeit berücksichtigt. Für Spielplanänderungen, Änderungen der Anfangszeiten, Ausfälle von Aufführungen, Umbesetzungen etc. übernimmt die TheaGe keine Haftung.
08. Versand, Übergabe der Karten
Die bestellten Karten werden mit der Post auf Kosten und Gefahr des Teilnehmers versandt. Die Karten können auch in der Geschäftsstelle abgeholt werden. Alternativ ist auch der Versand als elektronisches Dokument zulässig.
09. Automatische Zusendung
Wählt der Teilnehmer bei der Anmeldung „automatische Kartenzusendung", entscheidet er sich gleichzeitig für eine bestimmte Preiskategorie. Er erhält die Karten monatlich mit der Post auf eigene Gefahr zugesandt. Die Zusendungsvereinbarung ist beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende widerrufbar. In diesem Fall bleibt der Teilnehmer im monatlichen Kulturaufruf, es sei denn, er wählt den wöchentlichen Kulturaufruf (siehe Punkt 05). Bei Verhinderung (z.B. Urlaub) wird bei automatischer Zusendung von einer Kartenzusendung abgesehen, wenn der Teilnehmer den Zeitraum der Abwesenheit rechtzeitig (spätestens 4 Wochen vor Beginn) der Geschäftsstelle mitteilt. Bei zu später oder keiner Meldung haftet die TheaGe nicht für verfallene Karten.
10. Bezahlung der Karten
Die Zahlung ist grundsätzlich mit Erhalt der Rechnung fällig.
Falls der Teilnehmer am Einzugsverfahren teilnimmt und dieses nach den Regeln des EU-einheitlichen SEPA-Verfahrens stattfindet, wird eine Abbuchung gemäß den Verordnungen und nach den Erfordernissen der TheaGe 7 Tage zuvor angekündigt. Der Zeitraum versteht sich als Mindestzeitraum, er kann sich je nach Abbuchungszyklus verlängern. Der genaue Einzugstermin wird dem Teilnehmer jeweils auf der Rechnung mitgeteilt.
11. Außerordentliche Kündigung
Kommt der Teilnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise trotz Mahnung nicht nach, kann die TheaGe die Teilnehmerschaft fristlos kündigen.
Eine Rückerstattung des Jahresbeitrages ist ausgeschlossen. Zahlungsansprüche der TheaGe bleiben unberührt.
12. Kartenrückgabe
Bestellte Karten werden nach der Übergabe oder dem Versand nicht zurückgenommen. Der Teilnehmer kann sie einem Dritten überlassen (Punkt 06 Satz 3 gilt entsprechend).
Bei Spielplanänderungen können Karten nur zurückgenommen werden, wenn derTheaGe vom Veranstalter eine Rückgabe zugestanden ist und der Teilnehmer die Karten unverzüglich der TheaGe zurückgegeben hat.
13. Zusätzliche Karten
Die Teilnehmer können über ihren Kulturaufruf hinaus Karten für andere Veranstaltungen erhalten, sofern Karten verfügbar sind. Die Ziffern 07, 08 und 10 bis 12 gelten entsprechend.
14. Kündigung
Die Beendigung der Teilnehmerschaft ist immer zum Ende des Spieljahres (31.08.) möglich. Die Kündigung muss schriftlich bis zum 31. Mai (Datum des Poststempels) erfolgen.
15. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist München.
Stand: April 2013